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FFP 2 Maskenpflicht
Liebe Patienten, ab dem 01.10.22 gilt nach neuester Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine allgemeine FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen. Auch wir sind zur Umsetzung gezwungen und möchten Sie aus diesem Grund darum bitten, sich daran zu halten.